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Die Lebensversicherung gehört zu den Individualversicherungen in Form
einer Personenversicherung. In der Lebensversicherung ist der Todesfall,
der Erlebensfall zu einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch die schwere
Krankheit, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit
dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren, je nach individueller
Vereinbarung versichert. Unterschieden wird zwischen der
kapiltalbildenden Lebensversicherung, welche den Todes- und Erlebensfall
absichert, und der Risiko-Lebensversicherung, die lediglich den
Todesfall absichert oder als Trägerversicherung für andere
Versicherungen wie z.B. die Berufsunfähigkeits-Rentenversicherung
fungiert.
Auch wenn die Steuerreform einige gravierende Einschnitte zur
Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen vornahm, bleiben die
Lebensversicherungsprodukte, nach wie vor, sozialpolitisch und
volkswirtschaftlich der bedeutendste Versicherungszweig zur Alters- und
Hinterbliebenenvorsorge. Gerade im Rahmen der Drei-Säulen-Theorie
ergänzt sie die gesetzliche und die betriebliche Altersvorsorge.
Grundlegend kann man sagen, dass die Lebensversicherung folgende Risiken
abdecken kann:
-
Erlebensfallrisiko (Auszahlung an den Versicherungsnehmer)
- Todesfallrisiko (Auszahlung an die Bezugsberechtigt Person)
- Berufsunfähigkeitsrisiko (Zahlung einer monatlichen BU-Rente)
- Pflegerisiko (Zahlung einer monatlichen Pflegerente)
- Unfalltod (Zahlung einer zusätzlichen Unfall-Todesfallleistung)
Der Begriff Lebensversicherung ist als
übergeordneter Begriff zu verstehen, der zahlreiche Versicherungsformen
und auch Gestaltungsmöglichkeiten in sich vereint. So zählen zu den
gängigsten Versicherungsformen der Lebensversicherung:
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Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall
- Fondsgebundene Lebensversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall
- Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Risikoversicherung für verbunden Leben |