Krankenversicherung

 
Abfindung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Abfindung  

Gerade wenn es um die Abfindung geht, haben der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber oftmals unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der Abfindung. Selbst wenn es um einen vereinbarten Sozialplan oder um eine Abfindung im Zuge eine Altersteilzeit geht, kommen beide Parteien oftmals nicht überein. In solchen Fällen redet man von der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen. Die Rechtsschutzversicherung, in der ein Berufs- bzw. Arbeitsrechtsschutz vereinbart wurde, trägt dieses Rechtsschutzrisiko. Das alleinige Verhandeln bzgl. einer Abfindungshöhe o. ä. hingegen ist nicht abgedeckt, da solche Streitigkeiten nicht als bedingungsgemäße Versicherungsfälle anzusehen sind.

   
Siehe auch:  
Rechtsschutzversicherung  
   

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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