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Antragsannahme
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Antragsannahme |
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Jegliche Versicherungsform wird durch ein Antragsformular beim
Versicherer beantragt. Der Versicherer prüft und beurteilt das vom
Versicherungsnehmer beantragte Risiko. erachtet der Versicherer das
Risiko als tragbar, steht einem wirksamen Vertragsverhältnis mit dem
Antragsteller nichts mehr entgegen. Der Versicherungsnehmer erhält nun
eine schriftliche Annahmebestätigung oder einen Versicherungsschein vom
Versicherer und der Vertrag gilt als geschlossen. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsantrag |
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Versicherungsnehmer |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
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