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Antragsteller
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Antragsteller |
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Der Antragsteller einer Versicherung ist der Versicherungsnehmer und
somit der Kunde des Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den
Antrag, benennt die mitversicherte Person sowie Bezugsberechtigte Person
und zahlt den Versicherungsbeitrag.
In der Lebensversicherung versichert der Antragsteller in aller Regel
sein eigenes Leben und ist gleichzeitig die Versicherte Person und
Bezugsberechtigte Person im Erlebensfall, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
In der
Sachversicherung versichert er Sachen (z. B. Hausrat, KFZ und Gebäude
des Versicherungsnehmers) gegen die im
Versicherungsschein genannte
Gefahr bzw. Gefahren. |
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| Siehe auch: |
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Sachversicherung |
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Bezugsberechtigte Person |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
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