Krankenversicherung

 

Anzeigepflicht hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Er hat u. a. folgende Anzeigepflichten zu erfüllen:

Bei Antragstellung oder Abschluss eines Versicherungsvertrages, muss er das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden Risikos wahrheitsgemäß und vollständig aufklären.

Tritt eine Änderung des versicherten Risikos ein (z. B. eine Gefahrerhöhung), so muss er diese dem Versicherer anzeigen.

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses, muss er den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig alle schadenrelevante Umstände anzeigen.

 
Siehe auch:
Versicherungsvertrag

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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