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Ausschluss
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Ausschluss |
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Per gesetzlicher Bestimmung oder vertraglicher Vereinbarung kann der
Versicherer das aus dem Versicherungsvertrag zu tragende Risiko
beschränken, in dem er z. B. erhöhte und nicht gewünschte Gefahrumstände
ausschließt. Rückkehrschluss ist demnach, dass der Versicherer keine
Leistung für ausgeschlossene Gefahrumstände erbringen muss.
Der vertragliche Ausschluss findet häufig Verwendung in der Privaten
Krankenversicherung, der gewerblichen Versicherung und in der
Berufsunfähigkeitsversicherung. |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.20111 |
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