Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Rentenversicherung

Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung dient mittlerweile als notwendige Füllung der Versorgungslücke im Alter und wird auch als ein Standbein des 3-Säulen-Modell bezeichnet. Oft genutzte Arten der  Altersvorsorge der Rente mit 67 oder der vielleicht kommenden Rente mit 69 sind die Riester Rente und die Rürup Rente.

Riester Rente
Die Riesterrente ist eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die über staatliche Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug gefördert wird.

Rürup Rente
Die Rürup-Rente stellt ebenfalls eine wichtige private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung dar. Sie wird langläufig auch Basisrente genannt.
Beide Vorsorgen helfen Ihnen, im Alter Ihren Lebensstandard zu halten.

Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI: — Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe, — Zahlung von Renten und Zusatzleistungen, — Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR),

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

Versicherungsschutz
Fondsversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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