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Rente 67 Hintergrundinfo

Für die Älteren gilt eine Übergangszeit. Das Kabinett einigte sich, das gesetzliche Rententeintrittsalter ab 2012 schrittweise anzuheben. Zugleich stellte Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) seine Initiative „50+“ vor, die älteren Arbeitslosen mit Kombilohn und Eingliederungszuschüssen den Weg zurück ins Berufsleben erleichtern soll.

Länger arbeiten: Das Renteneintrittsalter wird ab 2012 stufenweise um einen Monat pro Jahr angehoben. Ab 2024 sind es zwei Monate pro Jahr. Als erste betroffen sind die1947 Geborenen - sie müssen bis zum 65. Geburtstag plus einen Monat arbeiten. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt die neue Altersgrenze von 67 Jahren. Die Regelung soll auch für Beamte gelten. 

45er Regelung: Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, darf weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen. Davon sollen vor allem Arbeiter und Handwerker profitieren, die als Jugendliche eine Lehre gemacht und dann ein Leben lang gearbeitet haben. Da die 45 Beitragsjahre für Mütter nur schwer zu erreichen sind, können sie sich bis zu zehn Jahre für Kindererziehung anrechnen lassen. Für die Extra-Erziehungsjahre werden allerdings keine Entgeltpunkte gut geschrieben. Das heißt, die Rentenbezüge der Mütter (oder Väter) erhöhen sich nicht. Die alte Regelung, wonach für die Berechnung der Rente für vor 1991 geborene Kinder ein Jahr und für alle jüngeren drei Jahre gut geschrieben werden, bleibt daneben unverändert bestehen.

Vorruhestand: Arbeitnehmer können künftig frühestens ab 63 Jahre in den Ruhestand gehen. Bislang liegt das Zeitfenster dafür zwischen 60 und 65 Jahre. Wer künftig also mit 63 statt mit 67 Jahren den Job aufgeben will, muss eine um 14,4 Prozent gekürzte Rente hinnehmen. 

Ausnahmen: Arbeitnehmer, die vor 1954 geboren wurden und heute schon wissen, dass sie in Altersteilzeit gehen wollen, müssen bis Ende des Jahres mit ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag abschließen. Die große Koalition hatte sich in letzter Minute auf diese Fristverlängerung verständigt. Zunächst war der 29. November als Stichtag geplant. 

Quelle: rp-online  de
 
 

Rente mit 67 - Altersgrenze mit Erhöhung Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter wird vom Jahre 2012 an bis zum Jahre 2029 stufenweise erhöht. Faktisch findet hiermit eine Rentenkürzung statt, die aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung der Rentner als unvermeidbar gilt. Die Rente mit 67 Jahren beginnt für alle Personen, die 1964 oder später geboren wurden. Wer früher in Rente geht, muss entsprechende Abschläge akzeptieren. Dies bedeutet für die Geburtenjahrgänge nach 1964, dass sie den maximalen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen müssen, wenn sie mit 63 Jahren in Rente gehen wollen.

Ausnahme: Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, darf auch weiterhin mit 65 Jahren die volle Rentenzahlung kassieren. Sonderregelungen gelten auch für Bergleute, Schwerbehinderte und vermindert Erwerbsfähige.

Mit dem Geburtsjahrgang 1947 beginnt der Zeitraum zur Berechnung des erhöhten Renteneintrittsalters. So müssen zukünftige Rentner, die im Jahr 1947 geboren wurden, einen Monat länger arbeiten, wenn sie ihre Rente vollständig erhalten wollen. Beim Jahrgang 1948 sind es dann zwei Monate und so weiter. Damit beträgt das Renteneintrittsalter für den Geburtenjahrgang 1957 jetzt 65 Jahre und 11 Monate. Ab dem Jahr 2024 müssen pro Jahrgang zwei Monate zusätzlich gearbeitet werden. So wird das neue Renteneintrittsalter 67 erst im Jahr 2029 erreicht. Der § 7a SGB II enthält hierzu eine Tabelle, wann für welchen Geburtsjahrgang die Altersgrenze erreicht ist.

Ab 35 Beitrittsjahren bleibt es beim frühest möglichen Renteneintritt mit 63 Jahren. Dafür ist ein Abschlag von 14,4 Prozent auf die Rentenzahlung hin zu nehmen. Als Beitragszahler gelten auch Mütter, die bis zum zehnten Lebensjahr ihres Kindes wegen der Betreuung zu Hause geblieben sind.

Die staatliche Förderung für Altersvorsorgeverträge wird es für ab 2012 abgeschlossene Altersvorsorgeangebote nur noch geben, wenn die Rente frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird. Vor 2012 liegt diese Grenze noch bei 60 Jahren, und viele Verträge sehen eine flexible Abrufoption zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr vor. Bestehende Riester- und Rürup-Verträge sind nach der gesetzlichen Regelung von der Anhebung des frühest möglichen Altersrentenbeginns nicht betroffen.

Bei Abschluss von neuen Verträgen zur Altersvorsorge sollte schon jetzt darauf geachtet werden, dass sich der Rentenbeginn an der neuen Regelaltersgrenze orientiert. So können die staatlichen Förderungen bis zum grundsätzlich vorgesehenen Rentenbeginn voll genutzt und durch die längere Laufzeit auch höhere Rentenzahlungen erzielt erden. Bei bereits bestehenden Altersvorsorge-Verträgen kann der Rentenbeginn bei Bedarf entsprechend in die Zukunft verschoben werden.

Fazit: Die Auswirkungen der Rente mit 67 Jahren berühren auch andere Rentenmodelle. So werden auch die Untergrenzen für die Inanspruchnahme von Riester- und Rürup-Rente entsprechend angehoben. Nach Ansicht der Bundesregierung und auch vieler Verbände gilt diese Rentenregelung für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 bis 2025 als demografiefest, d.h. die gestiegene Lebenserwartung ist für diesen Zeitraum in der Rentenkasse "berücksichtigt".

Quelle: finanztip  de

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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