Langjährig Versicherte im Bezug auf Rente-67
Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze
hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente
für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 01.01.1953
geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte
Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können
Sie ab 01.07.2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch
nehmen.
Die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Rente wird schrittweise bis zu dem
Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen
Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.
Seit dem 01.07.2014 können "besonders langjährig Versicherte", also Versicherte,
die 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, bereits
zum 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen
Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.