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Langjährig Versicherte im Bezug auf Rente-67

Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 01.01.1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 01.07.2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Rente wird schrittweise bis zu dem Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.
Seit dem 01.07.2014 können "besonders langjährig Versicherte", also Versicherte, die 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, bereits zum 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.

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