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Sachversicherung

Unter dem Begriff Kompositversicherung werden alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung, zusammengefasst. Schadenversicherungen dienen dem Versicherungsschutz von Sachwerten (Sachversicherung) sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Die private Unfallversicherung – die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist – wird aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nur von Versicherern, die sonst die Schadenversicherung betreiben, aber nicht von Lebens- oder Krankenversicherern betrieben werden darf. Klassische Sortierung (Versicherungszweige des GDV) für Kompositversicherung ist die:

- Kraftfahrtversicherung
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Transportversicherung
- Kredit-, Exportkredit-, Kautions- und Vertrauensversicherung
 

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