Sachversicherung
Unter dem Begriff Kompositversicherung werden alle Versicherungsarten der
Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung, zusammengefasst.
Schadenversicherungen dienen dem Versicherungsschutz von Sachwerten
(Sachversicherung) sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Die private
Unfallversicherung – die zur Personenversicherung zählt und eine
Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist – wird aus
aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur
Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nur von Versicherern, die sonst die
Schadenversicherung betreiben, aber nicht von Lebens- oder Krankenversicherern
betrieben werden darf. Klassische Sortierung (Versicherungszweige des GDV) für
Kompositversicherung ist die:
- Kraftfahrtversicherung
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Transportversicherung
- Kredit-, Exportkredit-, Kautions- und Vertrauensversicherung