Altersteilzeit im Bezug auf Rente-67
Wenn Sie vor dem 31.12.2006 mit dem Arbeitgeber eine
Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten und vor 1955 geboren wurden, betrifft
Sie keine Anpassung der herraufsetzung der Altersteilzeit.
Vereinbarungen nach diesem Termin müssen nach oben angepasst werden um keine
Rentenabschläge zu riskieren.
Die staatlichen Förderungen für den Bereich der Altersteilzeit für Arbeitgeber sind seit dem
31.12.2009 vollständig ausgelaufen.
Betriebliche Vereinbarungen können natürlich trotzdem fortgeführt werden, denn
das Modell der Altersteilzeit besteht weiterhin.
Entscheidend für die Ansprüche auf
Altersteilzeit sind die Tarifverträge.