Altersteilzeit

    Altersteilzeit | Rente-67 | Renteneintrittsalter | Regelaltersrente | Erwerbsminderungsrente


     
    Altersteilzeit im Bezug auf Rente-67

    Wenn Sie vor dem 31.12.2006 mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten und vor 1955 geboren wurden, betrifft Sie keine Anpassung der herraufsetzung der Altersteilzeit.
    Vereinbarungen nach diesem Termin müssen nach oben angepasst werden um keine Rentenabschläge zu riskieren.
    Die staatlichen Förderungen für den Bereich der Altersteilzeit für Arbeitgeber sind seit dem 31.12.2009 vollständig ausgelaufen.

    Betriebliche Vereinbarungen können natürlich trotzdem fortgeführt werden, denn das Modell der Altersteilzeit besteht weiterhin.
    Entscheidend für die Ansprüche auf Altersteilzeit sind die Tarifverträge.

     

       

    Viele Gründe, regelmäßig bei uns vorbeizuschauen!

    Ob Newsletter oder interner Bereich, Du bleibst aktuell.

    Weiterlesen
    • 725

      Registrierte Benutzer

    • 184

      Städte

    • 455

      RATINGS

      Kontakt

      Wenn Sie Fragen zu unseren Themen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

      kontakt[at]rente-67.de

      Unser Hotline ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr für Sie erreichbar.
      49 (0)202 - 26 41 783

      Google Map

      Google Map

      Über uns

      Herzlich willkommen bei Rente-67.de
      Schön das Sie uns gefunden haben.
      Hier finden Sie viele Informationen Rund um das Thema Rente, Versicherungen und Finanzen.

      Rente-67.de ist Teil unseres eigenen Verbundes:
      - www.Geld A-Z.de
      - www.Gewerbe-Tarif.de
      - www.Krankenversicherung A-Z.de
      - www.Makler A-Z.de
      - www.Versicherungen A-Z.de
      Ihr Team von Rente-67.de
       

      Newsletter Anmeldung

      Verpassen Sie keine wichtigen Infos, Termine oder Veranstaltungen mehr. Mit uns bleibst Sie auf dem Laufenden.