Fundierte Informationen zur Rente 67 |

Berufsunfähigkeit

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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben.

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Lebensversicherung

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Lebensversicherung

Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.

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Rentenversicherung

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Rentenversicherung

Mit dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ von 1889 fiel in Deutschland der Startschuss für die gesetzliche Rentenversicherung.

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Rente-67, was genau heißt das für Sie?

 

Rente mit 67
Mit dem Starttermin 01.01.2012 wurde die Geschichte der bisherigen deutschen Rentenwelt neu geordnet.
Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters, mussten die Rentenpläne vieler Bürger gleichfalls neu überdacht werden.
Als argumentative Grundlage wurden zur Einführung der Rente 67 der demografische Wandel sowie die steigende Lebenserwartung herangezogen.
Für die ab 1964 Geborenen, (Änderungen betreffen alle ab 1947 Geborenen) Stand heute, gilt die Arbeitszeitverlängerung bis zum 67 Lebensjahr.
Hier auf Rente-67.de finden Sie die grundlegenden Informationen zu dieser wichtigen Thematik.


Für die Berechnung Ihrer ganz persönlichen Situation, stehen Ihnen hier kompetente Berater zum Thema Rente-67 zur Verfügung.
Durch die Einführung der Rente 67 soll eine generationengerechte Alterssicherung sichergestellt werden.
Die Änderungen umfassen nicht nur das Renteneintrittsalter sondern greifen natürlich auch in die anderen Bezugsgrößen ein.
Zum Beispiel, können langjährig Versicherte, seit dem 01.07.2014 bereits zum 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
 


Renteneintrittsalter im Bezug auf Rente-67

In den vergangenen Jahren sind die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben worden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Altersrenten vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch zu nehmen. Wer früher die Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen.

Geburtsjahr Renteneintrittsalter Renteneintritt
1951 65 Jahre und 5 Monate 06/2016 bis 05/2017
1952 65 Jahre und 6 Monate 07/2017 bis 06/2018
1953 65 Jahre und 7 Monate 08/2018 bis 07/2019
1954 65 Jahre und 8 Monate 09/2019 bis 08/2020
1955 65 Jahre und 9 Monate 10/2020 bis 09/2021
1956 65 Jahre und 10 Monate 11/2021 bis 10/2022
1957 65 Jahre und 11 Monate 12/2022 bis 11/2023
1958 66 Jahre 01/2024 bis 12/2024
1959 66 Jahre und 2 Monate 03/2025 bis 02/2026
1960 66 Jahre und 4 Monate 05/2026 bis 04/2027
1961 66 Jahre und 6 Monate 07/2027 bis 06/2028
1962 66 Jahre und 8 Monate 09/2028 bis 08/2029
1963 66 Jahre und 10 Monate 11/2029 bis 10/2030
1964 und jünger 67 Jahre 01/2031 bis 12/2031





Langjährig Versicherte im Bezug auf Rente-67


Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 01.01.1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 01.07.2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Rente wird schrittweise bis zu dem Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.
Seit dem 01.07.2014 können "besonders langjährig Versicherte", also Versicherte, die 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, bereits zum 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.


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