Rente-67, was genau heißt das für Sie?
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Rente mit 67 |
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Mit dem Starttermin 01.01.2012 wurde die Geschichte der bisherigen deutschen Rentenwelt neu geordnet. | ||
Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters, mussten die Rentenpläne vieler Bürger gleichfalls neu überdacht werden. | ||
Als argumentative Grundlage wurden zur Einführung der Rente 67 der demografische Wandel sowie die steigende Lebenserwartung herangezogen. | ||
Für die ab 1964 Geborenen, (Änderungen betreffen alle ab 1947 Geborenen) Stand heute, gilt die Arbeitszeitverlängerung bis zum 67 Lebensjahr. | ||
Hier auf Rente-67.de finden Sie die grundlegenden Informationen zu dieser wichtigen Thematik. |
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Für die Berechnung Ihrer ganz persönlichen Situation, stehen Ihnen hier kompetente Berater zum Thema Rente-67 zur Verfügung. | ![]() |
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Durch die Einführung der Rente 67 soll eine generationengerechte Alterssicherung sichergestellt werden. | ||
Die Änderungen umfassen nicht nur das Renteneintrittsalter sondern greifen natürlich auch in die anderen Bezugsgrößen ein. | ||
Zum Beispiel, können langjährig Versicherte, seit dem 01.07.2014 bereits zum 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. |
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Renteneintrittsalter im Bezug auf Rente-67 In den vergangenen Jahren sind die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben worden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Altersrenten vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in Anspruch zu nehmen. Wer früher die Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen. |
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Langjährig Versicherte im Bezug auf Rente-67
Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze
hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente
für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 01.01.1953
geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte
Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können
Sie ab 01.07.2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch
nehmen.
Die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Rente wird schrittweise bis zu dem
Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen
Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.
Seit dem 01.07.2014 können "besonders langjährig Versicherte", also Versicherte,
die 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, bereits
zum 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
Zu den 45 Jahren zählen u. a. Zeiten wegen Beschäftigung, Erziehung der eigenen
Kinder bis zum 10. Lebensjahr, sowie Zeiten aus Minijobs.
