Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Bauleistungsversicherung |
Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) ist oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung und schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert. Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine so genannte Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern geboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die Wohngebäudeversicherung umwandelt. |
Quelle: Wikipedia |
Zurück |
Weitere Informationen | Weitere Themen | |
Rente 67 | Gewerbe-Tarif | |
Renteneintrittsalter | Hausverwalter-Tarif | |
Regelaltersrente | Krankenversicherung A-Z | |
Langjährig Versicherte | Makler-A-Z | |
Altersteilzeit | Versicherungen-A-Z | |