Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Jagdhaftpflichtversicherung |
Wer in Deutschland oder Österreich einen Jagdschein lösen will oder dessen Verlängerung bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt, muss den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen. Die Versicherungszusage muss mindestens der Laufzeit des beantragten Zeitraumes (bis zu drei Jahren) für den Jagdschein entsprechen. Auch ehemalige Jäger müssen den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen, um ihre Jagdwaffen behalten zu dürfen. |
Quelle: Wikipedia |
Zurück |
Weitere Informationen | Weitere Themen | |
Rente 67 | Gewerbe-Tarif | |
Renteneintrittsalter | Hausverwalter-Tarif | |
Regelaltersrente | Krankenversicherung A-Z | |
Langjährig Versicherte | Makler-A-Z | |
Altersteilzeit | Versicherungen-A-Z | |