Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Kapitalertragsteuer |
Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist in Deutschland eine Erhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. |
Quelle: Wikipedia |
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