Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Leitungswasserschaden |
Als Leitungswasserschaden bezeichnet man einen Sachschaden an Gebäuden oder Einrichtungen, der durch aus Wasserinstallationen bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstanden ist. Durch diese vor allem in der Versicherungswirtschaft genutzte Definition werden Leitungswasserschäden von anderen Wasserschäden unterschieden, wie sie z. B. durch Überschwemmung, Rückstau von Regenwasser oder durch Löschwasser entstehen können. |
Quelle: Wikipedia |
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