Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Rentenversicherungsträger |
Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Institutionen, die auf
Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen
Rentenversicherung erbringen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger
firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung. Von den (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgern sind die privaten Rentenversicherer zu unterscheiden, die Leistungen auf Grund privater Versicherungsverträge erbringen, sowie die Versorgungswerke im Rahmen der berufsständischen Versorgung, die für Angehörige kammerfähiger freier Berufe aufgrund einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft Altersversorgung gewähren. |
Quelle: Wikipedia |
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