Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Riester-Rente |
Die Riester-Rente
ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug
geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente in Deutschland. Die
Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt
worden und in den § 10a und §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen hatte. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war. |
Quelle: Wikipedia |
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