Die
Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen
gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung seitens des
Lebensversicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall
(beispielsweise Tod, dann als Risikolebensversicherung bezeichnet, oder
Berufsunfähigkeit, dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet)
während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall
während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine Leistungen
fällig. Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers
gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen, und ist daher
wesentlich niedriger als der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung. |