Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Schweigepflicht |
Die
Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht und im StGB als
Verletzung von Privatgeheimnissen) ist die rechtliche Verpflichtung
bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt
an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Privatpersonen (Berufsgeheimnisträger) als auch Amtsträger des Staates selbst (sogenanntes Amtsgeheimnis). Dabei gilt der zur Verschwiegenheit Verpflichtete als Geheimnisträger, der zu Schützende als Geheimnisherr. Im weiteren Sinn ist die Verschwiegenheitspflicht eng mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheitspflicht nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene und andere Daten, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse unterliegen können. |
Quelle: Wikipedia |
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