Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Tarifwechsel |
Der Tarifwechsel ist der Anspruch nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) des oder der Versicherten gegenüber seiner oder ihrer privaten Krankenversicherung auf Änderung des Krankenversicherungstarifs. Dies kann der Wechsel in einen preisgünstigeren oder höherwertigen, aber dann teureren Tarif unter Anrechnung der bisher angesparten Alterungsrückstellung sein. Nur beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif darf sich die Versicherungsgesellschaft eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge vorbehalten. |
Quelle: Wikipedia |
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