Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Totalschaden |
Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der technisch nicht mehr behoben werden kann bzw. bei dem sich eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht lohnt. Derartige Schäden treten häufig an Verkehrsmitteln auf, die in einen schweren Unfall verwickelt worden sind. |
Quelle: Wikipedia |
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