Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Abtretung |
Der
Versicherungsschein (auch Police genant) ist eine Urkunde über einen
zustande gekommenen Versicherungsvertrag. Er verkörpert den Vertrag
zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Im gesetzlichen Sinn ist der Versicherungsschein damit gleichbedeutend mit dem Vertragsdokument. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch alle individuellen Angaben über das spezielle Risiko und die am Vertrag Beteiligten. In Ausnahmefällen verbrieft er Individualvereinbarungen. |
Quelle: Wikipedia |
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