Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Allmählichkeitsschaden |
Der
Allmählichkeitsschaden ist ein Begriff aus dem Bereich der
Haftpflichtversicherung. Bis zu den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen
(AHB) 2002 galten Allmählichkeitsschäden als Ausschluss von der
Versicherungsleistung. Seit den AHB 2008 besteht ein solcher Ausschluss
in der Regel nicht mehr. Unter Allmählichkeitsschäden fielen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub) entstanden sind. Dabei war nicht ausschlaggebend, ob der eigentliche Schaden allmählich eingetreten ist (das kann auch plötzlich passiert sein), sondern dass das schadenauslösende Ereignis zu einer länger andauernden schädlichen Einwirkung geführt hat. |
Quelle: Wikipedia |
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