Versicherungsrelevante Begriffe in Verbindung mit Rente 67 |
Arbeitsunfähigkeit |
Arbeitsunfähigkeit ist im Arbeits- und Sozialrecht ein unbestimmter Rechtsbegriff, wonach ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Gegensatz ist die Arbeitsfähigkeit. |
Quelle: Wikipedia |
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