Lebensversicherung
Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die
biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie Versicherungen,
die der privaten Altersvorsorge dienen.
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die
wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten
Person wirtschaftlich absichert. „Der Versicherungsfall ist das Erleben eines
bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der
Versicherungsdauer (Todesfall).“
Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in
der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung
vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen
anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden
Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen. Die
Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die
Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen
Schadens spielt dabei keine Rolle.