Regelaltersrente
Die Regelaltersrente ist die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
(§ 33 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI). Anspruch auf Regelaltersrente besteht, sobald der
Rentenversicherte die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit
von fünf Jahren erfüllt hat (§ 35 SGB VI).